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Lehrbetriebe

Bildungsverordnung

Die schweizerischen Berufs- und Branchenorganisationen legen für ihre Lehrberufe Inhalt und Dauer der Ausbildung, die Anforderungen an den Lehrbetrieb, die Höchstzahl der Lernenden in einem Betrieb, die Teil- und Abschlussprüfungen und anderes mehr in einer Bildungsverordnung fest.

Im dazugehörigen Bildungsplan sind die Ausbildungsziele respektive die zu erlangenden Handlungskompetenzen für die drei Lernorte (Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs) festgelegt.

Bildungsverordnung und Bildungsplan werden vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) in Kraft gesetzt und sind die für die ganze Schweiz verbindlichen Grundlagen für die Ausbildung im entsprechenden Beruf.

Es gibt zwei Arten von Ausbildungen mit anerkannten Berufsabschlüssen:
1. Zweijährige Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest EBA
2. Drei- oder vierjährige Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ.

 BBT-Berufsbildungsverordnungen: Verordnungen

 


Lehrstelle melden

Ein Markt ohne Information spielt nicht. Helfen Sie mit, dass der Lehrstellenmarkt spielt. Wir erheben das Lehrstellenangebot im Kanton Basel-Stadt periodisch (4mal im Jahr) mittels schriftlicher Umfrage bei allen Lehrbetrieben. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt, erstmals im September für das Lehrstellenangebot mit Lehrbeginn im Folgejahr.

Die in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeldeten offenen Lehrstellen werden unter LenaBB veröffentlicht. Je mehr Lehrbetriebe ihre offenen Lehrstellen melden desto besser für die Lehrstellensuchenden und den einzelnen Lehrbetrieb.

Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne:

Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung (BBE)
Fachstelle Berufsberatung
Ruth Sandmeier
Rebgasse 14
4058 Basel
Tel. 061 267 86 82
E-Mail: bbe.lehrstellen_(4TW_NO_SPAM)_bs.ch


Lehrvertrag

Lehrverträge dürfen Betriebe abschliessen, die eine gültige Bildungsbewilligung im entsprechenden Beruf haben. Falls Sie Lehrbetrieb werden möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf PDF.

Seite Sommer 2005 gilt in der ganzen Schweiz ein einheitliches Lehrvertragsformular. Der Vertrag kann online ausgefüllt werden, muss aber in 3 Exemplaren ausgedruckt und mit allen Originalunterschriften (Lehrbetrieb, lernende Person, gesetzliche Vertretung) zur Genehmigung an folgende Adresse geschickt werden:

Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung (BBE)
Clarastrasse 13
Postfach 27
4005 Basel

WICHTIG:
Die Anmeldung an der Berufsfachschule erfolgt durch den Lehrbetrieb.


Sie finden WORD-Vorlagen, die Sie auch auf Ihrem PC speichern können, auf der Homepage unseres Verlags: www.lv.berufsbildung.ch.


Klicken Sie hier, um den Online-Lehrvertrag abzurufen.


Berufsfachschule

Sie sind verpflichtet, Ihre neu eintretenden Lernenden bei der Berufsfachschule anzumelden. Klicken Sie hier PDF für das Schulortverzeichnis.

Berufsfachschulen in der Region Basel

Allgemeine Gewerbeschule Basel AGS
Berufsbildungszentrum Fricktal
Berufsfachschule aprentas Muttenz
Berufsfachschule Gesundheit Baselland
HWS, Berufsfachschule für Medizinische Praxisassistentinnen
Medidacta, Berufsfachschule für Dentalassistentinnen
Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal
Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Muttenz
Handelsschule KV Basel
Handelsschule KV Liestal
Schule für Gestaltung Basel SfG


Kostenrückerstattung

Wenn Ihre Lernenden eine Berufsfachschule ausserhalb des TNW-Gebiets besuchen müssen, erstatten wir Ihnen gegen Beleg die Kosten für Reise, Verpflegung und allfällige Übernachtung. Klicken Sie hier für die Richtlinien, das Gesuchsformular, die Beilage 1 für Pauschalen an Mittagessen und die Beilage 2 für Abrechnung Generalabonnemente.


Auskünfte erteilt Ihnen gerne:

Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung (BBE)
Rechnungswesen
Beatrice Moser
Clarastrasse 13
Postfach 27
4005 Basel
Tel. 061 267 88 14
E-Mail: beatrice.moser_(4TW_NO_SPAM)_bs.ch

 


Qualitätsentwicklung

Neue Lehrbetriebe:
Zur Überprüfung der Qualität der betrieblichen Ausbildung kann die Abteilung Lehraufsicht eine Zwischenprüfung anordnen. Sie wird von einer Fachexpertin oder einem Fachexperten des betreffenden Lehrberufs durchgeführt

Bestehende Lehrbetriebe:
Zur Qualitätsentwicklung in der betrieblichen Ausbildung steht Ihnen in Form der „QualiCarte“ ein einfaches, praktisches Instrument zur Verfügung.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die zuständigen Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren. Ihre Kontaktperson: PDF

Lernortsübergreifende Qualitätsentwicklung:
Die Projektleitung beider Basel für die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Berufsbildung hat den Auftrag ein Konzept zu erarbeiten, wie die Qualität der beruflichen Grundausbildung im Einklang mit den drei Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs) entwickelt werden kann.


Lehraufsicht

Mit dem Lehrvertrag sind Sie und Ihre auszubildende Person die gegenseitige Verpflichtung eingegangen, die Ausbildungsziele bestmöglichst zu erreichen.

Die Mitarbeitenden der Abteilung Lehraufsicht sind bereit, Sie bei eventuell auftretenden Fragen und Problemen zu beraten. Die zuständige Berufsinspektorin oder der zuständige Berufsinspektor unterstützt Sie gerne mit Rat und Tat, zum Beispiel bei

- Fragen zum Lehrvertrag;
- Fragen zu den Arbeitszeiten;
- Schwierigkeiten in der Ausbildung;
- Bei Problemen in der Berufsfachschule;
- Interesse an einer Zusatzausbildung;
- nicht bestandener Prüfung;
- Auflösung des Lehrvertrags.

Ihre Kontaktperson finden Sie hier: PDF
Eine Liste mit Berufen und Schulorten finden Sie hier: PDF

 

 
 
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