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Lehraufsicht

Mit dem Lehrvertrag sind Sie und Ihre auszubildende Person die gegenseitige Verpflichtung eingegangen, die Ausbildungsziele bestmöglichst zu erreichen.

Die Mitarbeitenden der Abteilung Lehraufsicht sind bereit, Sie bei eventuell auftretenden Fragen und Problemen zu beraten. Die zuständige Berufsinspektorin oder der zuständige Berufsinspektor unterstützt Sie gerne mit Rat und Tat, zum Beispiel bei

- Fragen zum Lehrvertrag;
- Fragen zu den Arbeitszeiten;
- Schwierigkeiten in der Ausbildung;
- Bei Problemen in der Berufsfachschule;
- Interesse an einer Zusatzausbildung;
- nicht bestandener Prüfung;
- Auflösung des Lehrvertrags.


Ihre Kontaktperson finden Sie hier: PDF
Eine Liste mit Berufen und Schulorten finden Sie hier: PDF

 
 
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