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Infos zur Lehre

Lehrvertrag

Wenn Sie eine Lehrstelle gefunden haben, schliesst der Lehrbetrieb mit Ihnen einen Lehrvertrag ab, er gilt für die ganze Dauer der Lehrzeit.

So sieht das Lehrvertragsformular aus: Lehrvertrag online


Lohn

Da Sie im Lehrbetrieb neben der praktischen Ausbildung auch eine Arbeitsleistung erbringen, erhalten Sie einen Lohn. Er wird im Lehrvertrag festgehalten.

Über die Höhe des Lohns bestehen keine gesetzlichen Vorschriften oder sie ist in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt. Aber für viele Berufe gibt es Richtlinien der zuständigen Berufsverbände.

Die Berufsinspektorin oder der Berufsinspektor kann Ihnen Auskunft geben: PDF


Berufsfachschule

Der Fachunterricht, der allgemein bildende Unterricht und der Sportunterricht an der Berufsfachschule ist obligatorischer Teil der Lehre. Der Lehrbetrieb meldet Sie an der Berufsfachschule an.

Je nach Beruf besuchen Sie eine Schule im Kanton Basel-Stadt, Basel-Landschaft oder in einem anderen Kanton. Der Schulort wird von der Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung festgelegt.


Die Berufsfachschulen führen ein breites Angebot an Stützkursen und Freifächern. Wenn Sie eine zweijährige Lehre mit Berufsattest absolvieren und Lernschwierigkeiten haben, kommen Sie in den Genuss einer fachkundigen individuellen Betreuung durch eine Lehrperson PDF.

Berufsfachschulen in der Region Basel:

Allgemeine Gewerbeschule Basel AGS
Berufsbildungszentrum Fricktal
Berufsfachschule aprentas Muttenz
Berufsfachschule Basel BFS
Berufsfachschule Gesundheit Baselland
HWS, Berufsfachschule für Medizinische Praxisassistentinnen
Medidacta, Berufsfachschule für Dentalassistentinnen
Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal
Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Muttenz
Handelsschule KV Basel
Handelsschule KV Liestal
Schule für Gestaltung Basel SfG


Überbetrieblicher Kurs

Der überbetriebliche Kurs (üK) dient der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten und ergänzt die Ausbildung im Lehrbetrieb. Er ist obligatorischer Bestandteil der Lehre.

Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan der Verordnung über die berufliche Grundbildung (Bildungsverordnung) aufgeführt.


Träger und in den meisten Fällen auch Veranstalter der überbetrieblichen Kurse sind die Berufsverbände.

Weitere Informationen sowie die Einladung zum Kursbesuch und das Kursprogramm erhalten Sie von Ihrem Lehrbetrieb.


Berufsmaturität

Die Berufsfachschulen bieten den Berufsmaturitätsunterricht (ein erweiterter allgemein bildender Unterricht) während der Lehre oder in einem Vollzeit- oder Teilzeitkurs nach der Lehre an. Der Besuch ist freiwillig. Wenn Sie die Berufsmaturität während Ihrer Lehre absolvieren wollen, fragen Sie vorher Ihren Lehrbetrieb.

Die Berufsmaturität wird in folgenden Richtungen angeboten:

- technisch
- kaufmännisch
- gewerblich
- gestalterisch
- naturwissenschaftlich
- gesundheitlich und sozial

Mit dem Berufsmaturitätszeugnis in Kombination mit dem Lehrabschlusszeugnis erlangen Sie den prüfungsfreien Zugang zum Studium an einer Fachhochschule in der entsprechenden Fachrichtung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Link


Euregio-Zertifikat

Das „Euregio-Zertifikat“ ist ein Bildungsangebot der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz.

Mit einem mehrwöchigen Praktikum während der Lehre (meistens im 3. Lehrjahr) in einem Ausbildungsbetrieb im benachbarten Ausland können Sie mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung auch das „Euregio-Zertifikat“ erlangen. Sie brauchen dazu das Einverständnis Ihres Lehrbetriebs und Ihrer Berufsfachschule sowie einen Praktikumsplatz in einem Betrieb im benachbarten Deutschland oder Frankreich.

Weitere Informationen finden Sie unter dieser Adresse: Euregio-Zertifikat

Genaue Auskünfte erhalten Sie bei:

Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung
Abteilung Lehraufsicht
Martin Kohlbrenner
Clarastrasse 13
Postfach 27
4005 Basel
Tel. 061 267 88 24
E-mail: martin.kohlbrenner_(4TW_NO_SPAM)_bs.ch


Rent-a-Stift

„Rent-a-Stift“ ist ein Informationsangebot für die Schülerinnen und Schüler der WBS (8./9. Schuljahr).

Wenn Sie Lust haben, Ihre Erfahrungen als Lernende oder Lernender in einer Berufslehre an Schülerinnen und Schüler im Berufswahlprozess weiterzugeben, können Sie sich bei „Rent-a-Stift“ engagieren.

Sie werden von Profis auf Ihren Einsatz in einer Klasse der WBS vorbereitet. Dort berichten Sie im Zweierteam im Fach Laufbahnvorbereitung über Ihre Erfahrungen bei der Lehrstellensuche, im Lehrbetrieb oder in der Berufsfachschule. 

Sie reden mit den Schülerinnen und Schülern offen über brennende Fragen wie zum Beispiel: Wie streng ist die Berufsfachschule? Ist eine 42-Stunden-Woche nicht zu lang? Muss ich nur Kaffee kochen oder Material schleppen oder habe ich eigene Aufgaben und Verantwortung? Wie viel verdiene ich?

Genaue Auskünfte erhalten Sie bei:

Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung
Abteilung Lehraufsicht
Virginie Bermond-Dunkel
Clarastrasse 13
Postfach 27
4005 Basel
Telefon 061 267 88 28
E-Mail: virginie.bermond_(4TW_NO_SPAM)_bs.ch


Interessiert? Klicken Sie hier für genauere Informationen: PDF
Klicken Sie hier, wenn Sie sich anmelden wollen: PDF
Klicken Sie hier, um den Flyer herunterzuladen: PDF


Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung findet gegen Ende der Lehrzeit statt und umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil. Umfang und Inhalt der Prüfung ist in der Bildungsverordnung Ihres Berufs festgehalten.

Fragen beantworten Ihnen gerne Ihre Ausbildnerin oder Ihr Ausbildner und Ihre Fachlehrerin oder Ihr Fachlehrer.


Prüfungsanmeldung:
Sie erfolgt durch Ihren Lehrbetrieb mittels Anmeldeformular der Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung oder der Handelsschule KV Basel.

Wer die Prüfung in einem anderen Kanton ablegt, wird von der dortigen kantonalen Prüfungsleitung direkt aufgeboten.

Prüfungserleichterung:

Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Behinderung kann in bestimmten Fällen eine Prüfungserleichterung gewährt werden. Wenn Sie eine Prüfungserleichterung beanspruchen, schicken Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit Begründung bis spätestens 31. Dezember des Vorjahrs an folgende Adresse:


Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung
Clarastrasse 13
Postfach 27
4005 Basel


Einsprachen:

Gegen das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung kann innert 10 Arbeitstagen seit dessen Eröffnung bei der zuständigen Prüfungskommission schriftlich Einsprache erhoben werden. Gegen Entscheide der Prüfungskommission kann ein Rekurs beim Erziehungsdepartement eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Berufsinspektorin oder den zuständigen Berufsinspektor: PDF

 
 
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