Lehrabschlussprüfungen
Die Lehrabschlussprüfung findet gegen Ende der Lehrzeit statt und umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil. Umfang und Inhalt der Prüfung ist in der Bildungsverordnung Ihres Berufs festgehalten.
Fragen beantworten Ihnen gerne Ihre Ausbildnerin oder Ihr Ausbildner und Ihre Fachlehrerin oder Ihr Fachlehrer.
Prüfungsanmeldung:
Sie erfolgt durch Ihren Lehrbetrieb mittels Anmeldeformular der Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung oder der Handelsschule KV Basel.
Wer die Prüfung in einem anderen Kanton ablegt, wird von der dortigen kantonalen Prüfungsleitung direkt aufgeboten.
Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Behinderung kann in bestimmten Fällen eine Prüfungserleichterung gewährt werden. Wenn Sie eine Prüfungserleichterung beanspruchen, schicken Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit Begründung bis spätestens 31. Dezember des Vorjahrs an folgende Adresse:
Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung
Clarastrasse 13
Postfach 27
4005 Basel
Einsprachen:
Gegen das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung kann innert 10 Arbeitstagen seit dessen Eröffnung bei der zuständigen Prüfungskommission schriftlich Einsprache erhoben werden. Gegen Entscheide der Prüfungskommission kann ein Rekurs beim Erziehungsdepartement eingereicht werden.
