Überbetrieblicher Kurs
Der überbetriebliche Kurs (üK) dient der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten und ergänzt die Ausbildung im Lehrbetrieb. Er ist obligatorischer Bestandteil der Lehre.
Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan der Verordnung über die berufliche Grundbildung (Bildungsverordnung) aufgeführt.
Träger und in den meisten Fällen auch Veranstalter der überbetrieblichen Kurse sind die Berufsverbände.
Weitere Informationen sowie die Einladung zum Kursbesuch und das Kursprogramm erhalten Sie von Ihrem Lehrbetrieb.
