Lehraufsicht
Mit dem Lehrvertrag sind Sie und Ihr Lehrbetrieb die gegenseitige Verpflichtung eingegangen, die Ausbildungsziele in Ihrem Lehrberuf bestmöglichst zu erreichen.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Lehraufsicht sind bereit, Sie bei auftretenden Fragen und Problemen zu beraten. Sie können sich an die zuständige Berufsinspektorin oder den Berufsinspektor wenden, diese unterstehen der amtlichen Schweigepflicht. Sie kennen sich in der Berufswelt aus und unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat, zum Beispiel bei:
- Fragen zum Lehrvertrag
- Schwierigkeiten in der Ausbildung
- Problemen in der Berufsfachschule
- Interesse an einer Zusatzbildung
- Nicht bestandener Prüfung
- Auflösung des Lehrvertrags
Ihre Kontaktperson finden Sie hier: PDF
Eine Liste mit Berufen und Schulorten finden Sie hier: PDF
